Haben auch Sie Anspruch auf kostenfreie Pfegehilfsmittel?
Es gibt in Deutschland ungefähr 2,7 Mio. Menschen, die ein erhöhtes Maß an Pflege und Unterstützung im Alltag benötigen. Davon werden fast 2 Mio. zu Hause von Angehörigen und Pfegediensten betreut. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und Ihnen einen Pfegegrad, früher Pfegestufe, anerkannt wurde, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pfegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€ pro Monat.
Dieses Recht ist im SGB (Sozialgesetzbuch) XI §40 Absatz 2 und §78 Absatz 1 beschrieben. Sie müssen jedoch folgende Kriterien erfüllen, um eine 100% Kostenübernahme durch Ihre Pfegekasse zu erhalten:
Die entgültige Entscheidung über den Umfang der Genehmigung wird von der Pfegekasse getroffen. Sollte eine Kostenübernahme nicht, oder nur teilweise genehmigt werden, werden wir Sie kontaktieren und weitere Möglichkeiten mit Ihnen besprechen.
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